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Das giebelständig zur Straße ausgerichtete, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus bildet mit seiner quer positionierten Scheune eine L-förmige Hofanlage, die aufgrund ihrer Lage am Ausgang der Falltorstraße eine ortsbildprägende Stellung einnimmt. Das im mittleren 18. Jahrhundert errichtete Wohnhaus zeigt ein stark dimensioniertes Fachwerkgefüge. Giebel- und traufseitig sind Eck- und Bundständer durch wandhohe Streben mit gegenläufigen Fußbändern betont. Das Erdgeschoss ist im vorderen Bereich derzeit verputzt und durch paarweise angeordnete Fenster gegliedert. Die bauzeitlichen Lehmgefache sind in Teilen erhalten, ebenso einige Fensterverschlüsse des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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