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Das traufseitig zur Straße angeordnete, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus auf massivem Erdgeschoss wurde im späten 18. Jahrhundert errichtet. Die regelmäßige Fachwerkgliederung betont Eck- und Bundständer durch weite, gerade Fußstreben mit gegenläufigen Fußbändern und Winkelholz. Die bauzeitlich paarweise Fensteranordnung ist verändert, jedoch noch ablesbar. Das massive Erdgeschoss wurde als Backhaus, das Obergeschoss seit 1823 als Ratsstube genutzt, später auch als Schulsaal und Amtssitz des Bürgermeisters. Vermutlich 1884 erfolgte der Abbruch des östlichen Stalles und der Anbau eines Treppenhauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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