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Das zweigeschossige, giebelständig zur Straße ausgerichtete Fachwerkwohnhaus ist Teil einer L-förmigen Hofanlage auf schmalem Grundstück und wurde im mittleren 18. Jahrhundert erbaut. Das Fachwerkgefüge ist im Erdgeschoss rein konstruktiv gehalten, im Obergeschoss finden sich an Eck- und Bundständern Mannfiguren mit geraden Fußstreben, gegenläufigen Fußbändern und kleinen Winkelhölzern. Hofseitig wurde 1951 ein Anbau angefügt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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