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Das zweigeschossige, giebelseitig zur Straße angeordnete Fachwerkwohnhaus ist Teil einer L-förmigen Hofanlage des mittleren 18. Jahrhunderts. Die symmetrische Fassadengliederung wird durch paarweise angeordnete Fenster, geschosshohe Streben im Erdgeschoss sowie schräg stehende, gerade Streben mit gegenläufigen Fußbändern und Winkelhölzern im Obergeschoss an den Eckständern geprägt. Im Dachgeschoss finden sich diagonale Streben, die nicht parallel zum nachträglich erhöhten Drempel verlaufen. Die ebenfalls in Fachwerk errichtete Scheune ist der gleichen Bauzeit zuzuordnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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