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Die Hofanlage des Mühlenanwesens wird zur Straße hin von einem traufständigen Nebengebäude begrenzt, welches über einem massiven Erdgeschoss in Fachwerkbauweise errichtet wurde. Rechtwinklig anschließend liegt ein in massivem Bruchstein erbautes weiteres Nebengebäude mit Fachwerkgiebeln. Im hinteren Hofbereich befindet sich das eigentliche Mühlengebäude, das über einem massiven Erdgeschoss als Fachwerkbau ausgeführt wurde. Der bauzeitlich verputzte Bau wurde zwischenzeitlich fachwerksichtig gestaltet und zu Wohnzwecken umgebaut. Dominierendes Element ist das mittig angeordnete Zwerchhaus. Die Mühle wird bereits um 800 im Lorscher Codex erwähnt, die heute überkommenen Gebäude sind dem 18. und 19. Jahrhundert zuzuordnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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