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Ausgefallene Doppelorganisation eines kleinen Hofes. Die beiden Häuser sind gleichwertig, jedoch wird Haus Nr. 12 durch eigenartige geschweifte Gegenstreben hervorgehoben, starkes, konstruktives Fachwerk um 1740. Auch liegt das Haus in der Gesamtanlage an einer ortsbildlich wichtigen Stelle gegenüber dem Eingang zur Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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