Fundamente der sog. Teutbirg-Basilika, im Vordergrund der Chorraum
Grundriss der Teutbirg-Basilika mit Lage der Gräber (nach Bader 1934, S. 111)
Lade Kartenmaterial...
Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
Nauborn
  • Stockwieser Seite
Ruine der sogenannten Teutbirg-Basilika
Flur: 21
Flurstück: 1/5

Für das Gebiet von Nauborn sind zwei Eigenkirchen überliefert: Neben der Kirche der Teutbirg (= die Gott Geweihte), die durch den späteren Siedlungsschwerpunkt im heutigen Nauborn ins abseits geriet und verfiel, auch die 806 von dem Ehepaar Engelsuint und Engelstrud an das Kloster Lorsch gegebene Marienkirche ("Engelsleute-Ecclesia") (Glöckner Reg.-Nr. 2951), deren Lage am Engelsberg vermutet wird. Ob die Nauborner Pfarrkirche ihre Rechtsnachfolgerin wurde, kann nur vermutet werden. Die Kirche der Teutbirg "in loco qui dicitur Nivora" wird erstmals 778 genannt: Eine "venerabilis matrona" namens Teutbirg schenkt "basilicam, que ibi constructa est" mit Land und Eigenbehörigen an das Kloster Lorsch (Glöckner Reg.-Nr. 1375). Es folgen bis 786/87 weitere sieben Nennungen von Schenkungen an Nauborn, darunter 781 nochmals durch eine "Theotbirch" (Glöckner Reg.-Nr. 1618) und 789 durch eine Frau namens Irmina (Glöckner Reg.-Nr. 2104). Zumindest diese, vielleicht auch noch die des Erlulf 790 (Glöckner Reg.-Nr. 2199) könnte sich auf die Teutbirg-Basilika beziehen, während bis zur nächsten Schenkung 806 noch 16 Jahre vergingen. Die Mauern wurden 1927 von Karl Schieferstein entdeckt und 1932 durch Walter Bade näher untersucht. Der "Alte Kirchhof" liegt unmittelbar westlich der Landstraße von Wetzlar nach Schöffengrund in Höhe der Dickesmühle in einem Forst. Er dehnt sich noch etwa 150 m südlich der Fundamente aus. Die Kirche wurde ganz, der Friedhof nur ansatzweise mit Schnitten ergraben. Die Bruchsteinfundamente waren bis zu 60 cm hoch erhalten und wurden einheitlich aufgemauert. Die Kirche war ein längsrechteckiger Saalbau aus Bruchsteinmauerwerk mit um Mauerstärke eingezogenem, gestelztem Halbrundchorhaus, das außen rechteckig ummantelt und innen vermutlich mit einer in die Apsiskalotte übergehenden Längstonne gewölbt war. Der Rechtecksaal war etwa in seiner Mitte durch eine Quermauer mit Durchlass in der Mitte geteilt; die Deutung des Westteils als gedeckter Vorhof zur Kirche (Atrium) ist umstritten. Ziegel nach Art römischer tegulae deckten vermutlich das flach geneigte Dach. Die Zugänge deuten eine Ausrichtung der Kirche bzw. zugehörigen Siedlung nach Süden an, ferner bestand ein Eingang oder Fenster im Chorraum nach Osten. Die Fußböden im Chor und im angrenzenden Bereich der Kirche bestanden aus Mörtelestrich, im "Atrium" aus Lehmestrich. Baufugen konnten nicht beobachtet werden; die Kirche wurde in einem Zuge errichtet und weder erweitert noch renoviert. Sie verfiel nicht, sondern wurde abgebrochen. Im westlichen Bereich der Anlage war ein kleiner Raum an die Südwand angeschlossen, der im Lehmestrichboden eine Herdstelle aufwies und als Klause der Teutbirg gedeutet wurde; ein Zugang bestand an der Ostseite nach außen, aber nicht zur Kirche. Auf der Süd- und der Nordseite der Kirche wurden vierzehn beigabenlose und nach der Kirche ausgerichtete Bestattungen von Frauen und Kindern (von mehreren das Geschlecht nicht bestimmt) ohne Särge und Totenbretter entdeckt; auch eine Art Massengrab wurde angeschnitten. Das Fehlen jeder Störung spricht für eine kaum über eine Generation hinaus andauernde Benutzung des Friedhofs. Neben Knochen wurden Gefäßscherben aus der Zeit zwischen 700 und 780 sowie eine Eisenaxt entdeckt. Der Fund wird als Eigenkirche gedeutet, die deutlich vor 778 entstanden ist und möglicherweise auch schon vor ihrer Übergabe an das Kloster Lorsch mit diesem verbunden war; ein kleiner Nonnenkonvent könnte zugehörig gewesen sein. Die Kirche wird nicht über die Wende zum 9. Jahrhundert hinaus bestanden haben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.