Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das zweigeschossige, in stark dimensioniertem Eichenfachwerk im frühen 18. Jahrhundert errichtete Gebäude beherbergt in seinem vorderen Teil das Wohngebäude, im hinteren Bereich Stall und Lagerräume. Das äußere Erscheinungsbild wird von weit ausladenden, nach oben gebogenen Streben mit hohen Gegenstreben geprägt, die geschosshoch an die starken Eckständer anbinden. Im Dachgeschoss ist der stehende Stuhl mit steilen, nach innen zeigenden Streben abzulesen. Die bauzeitlichen Fensteröffnungen sind teilweise erhalten, teilweise noch nachvollziehbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |