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Das vermutlich bereits im 18. Jahrhundert errichtete und in den 30er Jahren des 20. Jahrhundert umgestaltete, ursprünglich barocke, als Pfarrhaus erbaute Wohngebäude verfügt über ein durch Halbwalme gegliedertes, schiefergedecktes Dach mit paarweise übereinander angeordneten Dachgauben. Die Hauptfassade ist durch den mittigen, über eine Freitreppe erreichbaren Eingang mit darüber liegendem Fenster geprägt, das beidseitig von paarweise angeordneten Fenstern begleitet wird. Die horizontale Gliederung wird durch die dominanten Klappläden betont. Die Giebelansichten weisen je vier symmetrisch angeordnete Fenster auf, die Giebelfelder sind schieferverkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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