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Das kleine, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus mit massivem Erdgeschoss bildet den rückwärtigen Abschluss eines kleinen Hofes und zeigt an Eck- und Bundständern weit ausladende, nach oben gebogene Streben mit ebenfalls gebogenen, gegenläufigen Fußbändern. Es handelt sich vermutlich um ein ehemaliges Stall- oder Scheunengebäude, das im 19. Jahrhundert zu Wohnzwecken ausgebaut wurde, wie an den geschnittenen Fachwerkhölzern abzulesen ist. Ein Teil der Ansicht wird von dem im 20. Jahrhundert massiv errichteten Wohnhausanbau verdeckt, der giebelständig zur Straße weist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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