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Das im hinteren Bereich des Hofes in einer kleinen Stichstraße liegende zweigeschossige Wohnhaus wurde im frühen 18. Jahrhundert in Fachwerkbauweise errichtet und orientiert sich traufseitig zu Hof und Straße. Das Gefüge des Erdgeschosses wurde im frühen 20. Jahrhundert zumindest teilweise massiv ersetzt. Im Obergeschoss zeigt sich eine Zweiteilung der Fassade durch einen mittigen Bundständer, welcher mit Winkelhölzern und zwei weit ausladenden, gebogenen Streben mit gegenläufigen Fußbändern betont wird. Die Eckständer weisen die gleiche Konstruktion auf. Den südlichen Abschluss des Hofes bildet ein Stall- und Scheunengebäude in Ziegelmauerwerk aus dem 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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