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Das schmale, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus des späten 18. Jahrhunderts wurde giebelseitig zur Straße errichtet und bildet mit der querstehenden Scheune eine L-förmige Hofanlage. Das Wohngebäude ist zur Zeit vollständig verputzt und giebelseitig durch je zwei paarweise angeordnete Fenster sowie ein mittig sitzendes Dachgeschossfenster gegliedert. Die hölzernen Fensterbekleidungen des 19. Jahrhunderts sind ebenso erhalten wie die Fensterverschlüsse des frühen 20. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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