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Das mit einem im 20. Jahrhundert massiv erneuerten Erdgeschoss giebelständig errichtete Fachwerkwohnhaus ist Teil einer L-förmigen Hofanlage, die im späten18. Jahrhundert erbaut wurde. Das Gebäude ist zur Zeit vollständig verputzt bzw. schieferverkleidet und weist rückwärtig einen kleinen, massiven Anbau auf. Ohne bauliche Verbindung bildet ein zweiteiliges Stall- und Scheunengebäude der gleichen Bauzeit den rückwärtigen Abschluss des Hofes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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