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Das vermutlich als Fachwerkwohnhaus errichtete, zweigeschossige Wohngebäude des 18. Jahrhunderts orientiert sich giebelständig zur Straße und weist in seiner Giebelfassade je zwei zu Doppelfenstern gefasste Fenster auf, deren Verschlüsse des 19. Jahrhunderts im Dachgeschoss erhalten sind. Das Gebäude ist ansonsten vollständig verputzt und von einem steilen Satteldach mit Krüppelwalm abgeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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