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Große Fachwerkhofreite auf polygonalem Grundriss; Wohnhaus giebelständig zur Straße, Ende 18. Jh. Konstruktives Fachwerk, zweiläufige Freitreppe mit Wange ursprüngliche Überdachung, Tür um 1800. Scheune als hinterer Hofabschluss in starkem Fachwerk über Bruchsteinsockel, frühes 19. Jh. Wegen der Einheitlichkeit der Hofanlage baugeschichtlich und wegen der ortsbildprägenden Lage städtebaulich von Bedeutung, deshalb Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |