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Das giebelständig zur Straße orientierte Wohngebäude wurde im mittleren 18. Jahrhundert zweigeschossig in Fachwerkbauweise errichtet und im 19. Jahrhundert um einen schmalen Anbau erweitert. Das Fachwerkgefüge zeigt im Erdgeschoss wandhohe, steile Streben an den Eckständern, der rückwärtige Teil unterscheidet sich durch eine doppelte Riegelanordnung in Form von Brust- und Kopfriegeln. Das Obergeschoss betont Eck- und Bundständer durch schräg gestellte, gerade Streben mit gegenläufigen Fußbändern und Winkelhölzern sowie kurzen Halsriegeln. Im Giebelfeld des Dachgeschosses sind die Ständer des stehenden Stuhls durch innen liegende Streben versteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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