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Das zweigeschossige, giebelseitig zur Straße orientierte Wohngebäude des 18. Jahrhunderts ist ursprünglich als Fachwerkgebäude errichtet worden, zeigt sich heute jedoch in stark veränderter und vollständig verputzter Ansicht. Die Geschossauskragungen sind noch ablesbar. Im rückwärtigen Hof schließt sich winkelig ein Stall- und Scheunengebäude an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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