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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts wurde in den vergangenen beiden Jahrhunderten mehrfach stark verändert. Der ursprünglich giebelständige Bau erhielt vermutlich im 19. Jahrhundert einen Anbau in Form einer Überbauung der Hofeinfahrt, die später geschlossen und zu einem großen Gastraum ausgebaut wurde. Das Wohnhaus ist heute vollständig verputzt und weist im Giebelfeld Fenstereinfassungen des 19. Jahrhunderts auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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