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Die Anordnung verschiedener kleiner Wohn- und Wirtschaftsgebäude, darunter ein in dieser Region seltenes Einhaus, sowie ein als Doppelhaus konzipiertes Fachwerkwohnhaus, stellt ein schützenswertes bauliches Ensemble und Zeugnis kleinbäuerlicher Wohn- und Lebensweise dar. Die kleinteilige Parzellenstruktur ist unverändert erhalten, die Gebäude weisen einen hohen Erhaltungsgrad originaler Bausubstanz auf.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |