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Die dreiseitige geschlossene Hofanlage wird durch das traufseitig zur Straße errichtete, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus dominiert, das dem mittleren 18. Jahrhundert zuzuordnen ist. Das Fachwerkgefüge des Erdgeschosses ist rein funktional gestaltet, im Obergeschoss finden sich diagonale, gerade Streben mit gegenläufigen Fußbändern an Eck- und Bundständern sowie Winkelhölzer und Halsriegel. Die Fensteröffnungen wurden im 19. Jahrhundert verändert. Zeitgleich erhielt das Dach einen Kniestock. Die winkelig anschließende Fachwerkscheune ist derzeit vollständig verputzt. Das den Hof nach Norden hin abschließende Stallgebäude wurde ebenfalls als Fachwerkkonstruktion errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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