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Das traufseitig zum Kirchplatz hin ausgerichtete, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus wurde im Jahr 1763 als Schulhaus errichtet. Seit dem Jahr 1876 wird das Gebäude als Gasthaus genutzt und erhielt an seiner nördlichen Traufseite einen winkelig ansetzenden Anbau in voller Firsthöhe. Das Fachwerkgefüge über dem inzwischen verputzten Erdgeschoss ist durch diagonale, gerade Fußstreben mit Winkelholz und giebelseitig mit gegenläufigen Fußstreben betont. Die unterhalb der ehemaligen Fensteröffnungen durchlaufenden Brustriegel finden ihre Ergänzung in kurzen Halsriegeln, die an den Knotenpunkten von Fußstrebe und Winkelholz ansetzen und auf die Fensterständer treffen. Das Giebelfeld wird durch einen Mittelständer mit Winkelhölzern betont.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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