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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus ist traufseitig zur Straße ausgerichtet und wurde, laut Inschrift, im Jahr 1776 errichtet. Das Fachwerkgefüge aus stark dimensionierten Hölzern ist im Erdgeschoss durch gerade, geschosshohe Streben an Eck- und Bundständern geprägt. Das Obergeschoss zeigt diagonale Streben mit gegenläufigen Fußbändern und Winkelhölzern. Halsriegel reichen vom Strebenansatz zum Fensterständer. Rähm und Schwelle sind wie auch die Balkenköpfe stark profiliert. Die bauzeitlichen Fensteröffnungen sind durchgängig ablesbar. Hofseitig erhielt der Bau 1936 einen Anbau mit angeschlepptem Mansarddach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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