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Das zweigeschossige Fachwerkhaus mit giebelständiger Ausrichtung ist dem frühen 18. Jahrhundert zuzurechnen. Ober- und Dachgeschoss zeigen ein durch stark dimensionierte Hölzer geprägtes Fachwerkgefüge, das an Eck- und Bundständern durch diagonale, gebogene Streben mit gegenläufigen Fußbändern betont ist. Die Verbindung zum Rähmholz stellen beschnitzte Winkelhölzer her. Halsriegel, die am Knotenpunkt von Kopfholz und Streben ansetzen, reichen bis zum Fensterständer. Eckständer mit geschuppten Säulenschäften zwischen reliefierten Volutenschnecken sowie Rankenmotive am mittleren Bundständer zieren das Fachwerkgefüge. Im Giebelfeld sind die bauzeitlichen Fensteröffnungen unverändert erhalten. Die ebenfalls in Fachwerk errichtete Scheune schließt den Hof nach Süden hin ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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