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Das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohnhaus wurde im Jahr 1822 errichtet und ist derzeit im Erdgeschoss holzverkleidet sowie im Dachgeschoss mit einer Verschieferung versehen. Im Obergeschoss zeigt sich die bauzeitliche Fachwerkgliederung mit geraden, geschosshohen Streben an Eck- und Bundständern. Das Gebäude erhielt im späten 20. Jahrhundert einen Eingangsvorbau, der bis in das Obergeschoss als Wohnraumerweiterung fortgeführt ist. Eine Scheune in Fachwerkbauweise auf massivem Erdgeschoss schließt den Hof rückwärtig ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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