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Das in Hanglage erbaute, massive Gebäude, dessen Keller an der Nordseite ebenerdig zu begehen ist, wurde im Jahr 1809 als Backhaus errichtet. Im Jahr 1869 erfolgte die Aufstockung und umfassende Veränderung. Der im Obergeschoss entstandene Raum wurde als Rathaus und später als Versammlungsraum genutzt. Im Kellergeschoss finden sich talseitig zwei Eingangstüren mit hohen Oberlichtern, die segmentbogig abgeschlossen sind. Die Achse nach oben hin verlängernd ist das Obergeschoss durch drei Fenster gleichmäßig gegliedert. Je ein rundes Fenster mit geraden, stark profilierten Einfassungssteinen ist in den Giebelfeldern angeordnet. Die Nordseite verfügt über eine zentral gelegene Eingangstür sowie je einem seitlich angeordneten Fenster. Alle Öffnungen sind von gefasten Sandsteinlaibungen umrahmt und schließen segmentbogig ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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