Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus mit Satteldach ist dem frühen bis mittleren 18. Jahrhundert zuzuordnen. Im Fachwerkgefüge des Obergeschosses werden die dominanten Eck- und Bundständer durch stark dimensionierte, gebogene Fußstreben und kleine Winkelhölzer betont. Zwischen Strebe und Winkelholz liegt ein Kopfriegel, der jeweils in einen kurzen Ständer einbindet. Das Fachwerkgerüst des Dachgeschosses ist rasterförmig ohne Zierformen gestaltet. Rückwärtig wurde im frühen 20. Jahrhundert ein kleiner Anbau angefügt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |