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Komplett erhaltene Hofreite des frühen 19. Jhs. Wohnhaus über hohem Bruchsteinsockel mit zweiläufiger Basaltbruchsteinfreitreppe, dort Inschriftenplatte über dem Kellersturz, bez. 1827. Regelmäßig konstruktives Fachwerk mit abwechselnd einwärts und auswärts gekehrten Streben, ursprüngliche Tür und Türumrahmung erhalten. Das Wohnhaus wirkt stark in den Straßenraum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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