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Leicht aus der Straßenachse verschobenes giebelständiges Wohnhaus, Giebelseite verputzt. An der Traufseite regelmäßiges, konstruktives Fachwerk, starre Wilde Mann-Formen des späten 18. Jh., blockartige Füllhölzer. Zweiläufige Freitreppe mit gestörtem Oberbau. Die Hofreite im Grundriß noch erkennbar, Wirtschafts- und Stallgebäude modern. Das Haus wirkt stark im Straßenraum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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