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Ehemals geschlossene Hofreite, im hinteren Bereich heute gestört durch neue Gerätehalle. Zur Straße hin mit Bruchsteinmauer abgeschlossen. Das Wohnhaus giebelständig zur Straße, zweigeschossig mit regelmäßig in drei Zonen angeordnetem Fachwerk, umlaufendem Karnies in Schwelle und Giebeldreieck. Entstanden um 1790. Ursprünglich das Vordach über der Freitreppe sowie die Tür, ebenfalls Ende 18. Jh. Das Haus ist wegen der Qualität der Details und der Vollkommenheit der Ausstattung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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