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Die gesamte Dudenroder Straße wird als Gesamtanlage ausgewiesen, da sich hier noch ein relativ ungestörtes, mannigfach gestaltetes Ortsbild bietet. Der Wechsel zwischen größeren zweigeschossigen Wohnhäusern zu Hofreiten, kleinen Ackerbürgerhäusern und Auszüglerhäusern sowie dem erhaltenen Back- und Spritzenhaus, größeren Gütern und der Kirche bietet reizvolle interessante Abwicklungen, wie sie heute relativ selten geworden sind.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |