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Komplett erhaltene Hofreite mit giebelständigem Wohnhaus an der Straße in klaren, konstruktiven Fachwerkformen des späten 18. Jhs. mit Rhombenornamentik und umlaufendem Karnies in Schwelle und Giebeldreieck. Die ursprüngliche Eingangssituation erhalten, ebenso die Scheune aus dem 18. Jh. Geschlossene Anlage in wichtiger Lage innerhalb der Gesamtanlage mit individuellen baukünstlerischen Qualitäten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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