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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus, Teil einer großen L-förmigen Hofreite mit Schmiede. Die Schmiede frühes 20. Jh., das Wohnhaus 3. Drittel 18. Jh.; umlaufendes Karnies in Schwelle und Giebeldreieck. Leicht geschweifte Wilde Mann-Form, gut erhaltenes starkes Fachwerk. Wegen der Lage am Beginn einer Straßenbiegung hart neben dem Backhaus und der baukünstlerischen Qualität innerhalb des Fachwerks am Ort Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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