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Das langgezogene Dorf ist durch übertriebenen Straßenausbau an manchen Stellen gestört. Im Bereich der Einmündung der Herzbergstraße in die Wehrtbornstraße findet sich eine Ansammlung guterhaltener Haken- und Dreiseithöfe vor allem des 18. Jhs., die die frühere Entwicklungsstufe des Ortes repräsentiert. In südwestlicher Richtung liegt an der Wehrtbornstraße eine komplett erhaltene Mühlenanlage des 19. Jhs. von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |