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Quellenfassung als Brunnensäule viereckig im Grundriss mit vier Blendarkaden und kleiner Laterne auf Zeltdach. Jeweils zwei gußeiserne Auslassrohre in Tröge. Symmetrische Anlage. Ursprünglich wohl Hauptzapfstelle des Oberdorfes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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