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Große gutsartige, geschlossene Hofanlage mit Basaltbruchsteingebäuden, Ställen und Scheune, letztere 18. Jh.; teilweise abgebaut und niedriger gesetzt mit ursprünglichem, barocken Traufgesims. Das Wohnhaus um 1800, großvolumig in wichtiger exponierter Lage an der Straße. Regelmäßiges, konstruktives Fachwerk, ursprüngliche Tür erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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