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Durch Abbrüche freiliegendes Fachwerkwohnhaus mit dreiachsigem Aufbau. Zweiläufige Freitreppe, ursprüngliche Türumrahmung, doppeltes Karnies vollplastischer Ausbildung. Über den Obergeschoß-Fenstern profiliertes Gesims, das jeweils zwei Fenster zusammenfaßt. Entstanden in der 2. Hälfte des 18. Jhs. Dazugehörend in gleicher Traufrichtung angeschlossene Scheune aus der gleichen Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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