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L-förmige Hofreite offen zur Straße hin, das Wohnhaus giebelständig. Konstruktives Fachwerk mit reizvollen Schmuckformen. Über der Tür herzförmige Aussparung durch zwei s-förmige Streben, andere s-förmige Streben unter den Fenstern im Obergeschoß. In der Schwelle bezeichnet Anno 1789. Das Haus bildet einen Blickpunkt an einer wichtigen Straßenkreuzung und weist einfallsreiche Schmuckgestaltung der Ornamentfüllungen auf; aus diesen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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