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Vom ehemaligen Großherzoglich-Darmädtischen Jagdschloß, südöstlich von Echzell am Waldrand gelegen, ist noch eine geschlossene Hofanlage mit einem barocken Kernbau, Remise und Stallgebäude (1747) erhalten. Die ursprüngliche barocke Hofeinfahrt und eine Basaltbruchsteinmauer grenzen das Anwesen ab. Wegen ihrer Bedeutung für die Ortsgeschichte ist diese Gesamtanlage erhaltenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |