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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Hofreite mit traufständigem, abgewalmten Dach und breiter Toreinfahrt. Reiches Fachwerk mit breiten Streben und Viertelkreisfußstreben. Schwelleninschrift: "ANNO 1706, DEN 26. AUGUST HAT HANS STOLL UND SEINE HAUSFRAU ANNA DIESES HAUS AUFGESCHLAGEN. GOTT BEHÜTE ES VOR FEUER UND BRAND. AMEN." Überbaute Einfahrt spätes 19. Jh. Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen wegen des alten Fachwerkteils mit interessanter Strebengestaltung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |