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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In städtebaulich wichtiger Lage, schon von weitem als Blickpunkt wirkt das stark plastisch durchgebildete Eckhaus mit massivem UG und auf Knaggen weit übersetztem OG mit reicher Fachwerkornamentik, verschiedenen Erkern im Dachraum und Jugendstilanklängen. Kulturdenkmal wegen seiner städtebaulichen Bedeutung und seiner Bedeutung als Versuch einer angepaßten ländlichen Wirtshaus- und Hofarchitektur aus der Zeit um 1910.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |