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Giebelständiges, reichverziertes Fachwerkwohnhaus. In der Schwelle Inschrift: "ANNO 1707, DEN 25. TAG IM APRIL JAKOB SCHÄFER UND SEINE EHELICHE HAUSFRAU ANNA MARGARETA HABEN DIESEN BAU ERBAUET. GOTT ALLEIN DIE EHR. AMEN". Direkt an die Umfriedungsmauer angebaut, akzentuiert der Bau das Ortsbild im Eingangsbereich zur Burg. Bemerkenswerte Konstruktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |