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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Ehemaliges Beinhaus und Schulhaus. Dann bis 1969 Rathaus. Über massivem mittelalterlichen Sockel Hochparterre mit einläufiger Treppe; darauf vorkragend Fachwerkoberbau um 1700 mit urwüchsig gebogenen Streben und Viertelkreisfußstreben. Der Bau liegt in beherrschender Lage unmittelbar neben der Kirche und hat daher und wegen seiner ehemaligen Nutzungen städtebauliche und historische Bedeutung als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |