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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Großer, die Straße beherrschender Hof mit giebelständigem Wohnhaus mit Krüppelwalm. Sehr aufwendiges Schmuckfachwerk um 1680 erkennbar. Das Scheunengebäude ebenfalls 17. Jh., Stallgebäude wohl 18. und 19. Jh., heute verfallen. Seltenes, gut erhaltenes Exemplar eines hochbarocken, größeren Gehöftes. Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen wegen seiner überragenden Wirkung im Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |