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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Kleines Fachwerkhaus in ortsbildlich herausgehobener Lage an der Hauptstraßengabelung gegenüber der Kirche. Feines Zierfachwerk um 1700. Selten die Verwendung der Ständerbauweise im Erdgeschoß. Der Bau ist wegen seiner Bedeutung für das Ortsbild an dieser Stelle und wegen der hervorragenden Ausprägung des Fachwerks Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |