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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Schlankes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus über niedrigem Bruchsteinsockel, das hohe Fachwerkerdgeschoß durch eine einläufige Treppe erschlossen; darüber weit überkragend das 1. OG und der Giebel. Proportionen und unter dem schadhaften Putz teilweise freiliegende Fachwerkteile lassen auf ein Entstehungsdatum in der 2. Hälfte des 17. Jhs. schließen. Der Bau befindet sich in historisch wichtiger Lage unmittelbar neben dem Rathaus und dem Feuerwehrspritzenhaus, ist wegen seiner zu erwartenden Qualität des Fachwerks und als sehr früher Bau innerhalb der Reihe der Fachwerkbauten am Ort Kulturdenkmal. Zusätzliche Bedeutung als Kulturdenkmal auch wegen seiner Lage im Straßenraum, gestaffelt neben Rathaus und dem benachbarten großen Fachwerkbau des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |