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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Mit Asbestzementplatten verkleidetes, barockes Fachwerkhaus aus dem späten 17. Jh. Ein altes Archivfoto läßt erkennen, daß an den oberen beiden Zwillingsfenstern ein starkes Zahnschnittprofil verlief; die Geschoßüberstände und Proportionen lassen auf bedeutendes Schmuckfachwerk aus der Zeit um 1680 schließen. Die Hofreite insgesamt komplett erhalten, der Bau liegt an dem Beginn der Aufweitung der Georgenstraße zum Platz hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |