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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
L-förmige Hofreite. Das qualitätvolle Wohnhaus mit der Giebelseite in unmittelbarer Beziehung zur Kirche. An den Traufseiten im 1. OG außergewöhnlich gutes Fachwerk um 1720. Starkes Karnies in der Schwelle, genaste Gegenstreben, s-förmige Kopfstreben; Unikum halbes Quadrat mit Rhombus am Fuß des Wilden Mannes. Wegen seiner Sichtbeziehung zur Kirche und der Qualität des Zierfachwerks Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |