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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlagen
Das Fischhaus wurde um 1700 mittig über dem Mühlgraben erbaut. Das Gebäude besitzt keinen Fußboden, denn hier wurden die im Teich gefangenen Fische gewässert, um sie für die Bewirtschaftung des Hofes frisch zu halten.
Barockes, eingeschossiges Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach. Kräftiges, konstruktives Fachwerk mit Backsteinausfachung. Letzte Sanierung 1987/88.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |