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Fachwerkwohnhaus, traufständig versetzt zur Straße. Holzverschindelt; Proportionen und alte Fenstergrößen in Verbindung mit den deutlichen Übersetzungen in Geschoß und Giebel weisen auf ein durch seine Hanglage hervorragendes Zierfachwerkwohnhaus aus der Mitte des 18. Jhs. hin. Das Grundstück ist mit einer alten Bruchsteinmauer umfriedet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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