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Große Anlage mit einer Fläche von 29,04 ar, auch Begräbnisstätte für umliegende Dörfer. Zugang über zweiflügeliges Tor im Süden. Die sich vorwiegend im nordöstlichen Teil befindlichen Grabsteine mit Ritzzeichen und klassizistischen Aufbauten ab etwa 1760, ältester Grabstein aus dem Jahre 1935. Umfassende Instandsetzung 2003 mit Aufrichtung der Grabsteine.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |